INVEKOSV 2015 – invekosv_2015
§ 1 – Anwendungsbereich
§ 2 – Zuständigkeit
(1) Soweit in dieser Verordnung oder den in § 1 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 genannten Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, sind für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 Absatz 1 genannten Vorschriften die nach Landesrecht zuständigen Stellen des Landes (Landesstellen) örtlich zuständig…
§ 3 – Referenzflächensysteme
§ 4 – Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle
(1) Landwirtschaftliche Parzelle ist ein Schlag. (2) Abweichend von Absatz 1 bilden Schläge, die aus im Umweltinteresse genutzten Ackerflächen im Sinne des § 28 oder des § 29 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung bestehen, zusammen mit einem angrenzenden Ackerschlag desselben Betriebsinhabers,…
§ 5 – Muster, Vordrucke und Formulare
§ 6 – Elektronische Kommunikation
(1) Eine nach dieser Verordnung angeordnete Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, bei dem ein von der Landesstelle oder der Bundesanstalt zugelassenes Authentifizierungsverfahren verwendet wird. Die zuständigen Behör…
§ 7 – Form und Frist
(1) Die in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannten Direktzahlungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist als Sammelantrag nach Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 zu stellen und der Landesstelle nach Maßgabe des Artikels 12 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 bis zum 15. Mai…
§ 8 – Betriebsbezogene Angaben
(1) Der Betriebsinhaber hat in Bezug auf seinen Betrieb im Antrag anzugeben: Name oder Firma einschließlich Rechtsform, normal normal Geburtsdatum, soweit es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt, normal normal Gründungsdatum bei anderen Antragstellern als natürlichen Personen…
§ 10 – Flächenbezogene Angaben
(1) In Bezug auf die im Sammelantrag anzugebenden Flächen hat der Betriebsinhaber alle landwirtschaftlichen Parzellen sowie alle berücksichtigungsfähigen Flächen im Sinne des Artikels 32 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 grafisch in das von der Landesstelle zur Verfügung gestell…
§ 10a – Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018
(1) Der Betriebsinhaber kann den Nachweis, dass eine Fläche, für die im Jahr 2017 die Voraussetzungen für die Bewertung als Dauergrünland im Rahmen der für das Jahr 2017 geltenden Vorschriften über die Direktzahlungen vorlagen, aufgrund des § 2a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung für das Ja…
§ 11 – Besondere Angaben für die Zwecke der Überprüfung der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
(1) In Bezug auf die Flächennutzung im Umweltinteresse im Sinne des Artikels 46 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 hat der Betriebsinhaber, der im Umweltinteresse genutzte Flächen auszuweisen hat, im Sammelantrag anzugeben, welche Flächen er als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausweist. Dabei sin…
§ 11a – Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse
(1) Der Betriebsinhaber kann eine Änderung im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 Unterabsatz 3 Satz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 seines Sammelantrages bezüglich der von ihm darin aufgeführten Flächen im Sinne des Artikels 46 Absatz 2 Buchstabe a, d, f, g, i, j, k, l oder m der Verordn…
§ 12 – Angaben bei Anbau von Nutzhanf
Werden im Sammelantrag Direktzahlungen für Flächen, auf denen Hanf angebaut werden soll, beantragt, hat der Betriebsinhaber das amtliche Etikett des Saatguts bei der Landesstelle gemäß Artikel 17 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 einzureichen. Bei einer Aussaat nach dem 30. Juni des Antragsj…
§ 13 – Angaben beim Anbau von Hopfen
§ 13a – Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb
Soweit der Betriebsinhaber Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb im Sinne des § 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung im Sammelantrag angibt, hat er zusätzlich anzugeben: das Jahr der Anlage des Niederwalds mit Kurzumtrieb und normal das Jahr der letzten Ernte des Niederwalds mit Kurzumtrie…
§ 14 – Erklärung bei Beantragung der Umverteilungsprämie
§ 15 – Angaben bei Beantragung der Zahlung für Junglandwirte
(1) Ein Betriebsinhaber, der eine natürliche Person ist, hat bei erstmaliger Beantragung der Zahlung für Junglandwirte im Sammelantrag den Zeitpunkt anzugeben, zu dem er sich erstmals als Betriebsleiter im Sinne des Artikels 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 niedergelassen ha…
§ 16 – Angaben hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Anforderungen
(1) Der zur Einhaltung grundlegender Anforderungen verpflichtete Betriebsinhaber hat im Sammelantrag Folgendes anzugeben: die Arten der gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere und die voraussichtliche durchschnittliche Anzahl der jeweiligen Nutztiere jeder Art im Antragsjahr, normal normal für jed…
§ 17 – Betriebsnummer
(1) Die Landesstelle teilt jedem Betriebsinhaber zu Zwecken der Identifizierung eine Nummer für alle in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis Nummer 3 Buchstabe a und b genannten Regelungen zu (Betriebsnummer). Satz 1 ist entsprechend auf jede natürliche Person im Sinne des § 15 Absatz 2 Nummer 1 anzuwenden. (2…
§ 18 – Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle
§ 19 – Landschaftselemente
(1) Es gelten Landschaftselemente im Sinne des § 8 Absatz 1 und 4 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung, normal normal Landschaftselemente nach Maßgabe der Absätze 2 und 4, normal normal Bäume nach Maßgabe des Absatzes 3, normal normal sonstige, nicht von den Nummern 1 und 2 erfasste Landscha…
§ 20 – Gewährung von Zahlungen bei Übertragung des Betriebes
§ 21 – Antrag auf Zuweisung der Zahlungsansprüche
(1) Die Zuweisung von Zahlungsansprüchen für die Basisprämie ist bis zum 15. Mai 2015 oder, normal normal soweit ein Antrag in einem späteren Jahr gestellt werden kann, bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres normal normal normal arabic nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften schriftlich bei der L…
§ 22 – Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
§ 23 – Übertragung von Zahlungsansprüchen
(1) Die Übertragung von Zahlungsansprüchen haben der Übertragende sowie der Übernehmer der Landesstelle innerhalb eines Monats nach der Übertragung nach Maßgabe des Absatzes 4 zu melden. Wird die Übertragung eines Zahlungsanspruchs erst nach dem in § 7 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 12 und …
§ 24 – Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung
§ 25 – Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland
(1) Der Betriebsinhaber hat eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland nach § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes schriftlich bei der Landesstelle zu beantragen. (2) In dem Antrag ist anzugeben: Lage und Größe der Fläche, für die die Genehmigung zur Umwandlung beantragt …
§ 25a – Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel
(1) Der Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 Absatz 2a des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes ist schriftlich bei der Landesstelle zu stellen. (2) In dem Antrag ist anzugeben: Lage und Größe der Fläche, für die die Aufhebung der Bestimmung von Dauergr…
§ 25b – Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
(1) Die Mitteilung nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und die Mitteilung nach § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sind durch einen Betriebsinhaber, der für das Jahr 2017 einen Sammelantrag stellt und der die betreffende Umwandlung durchgeführt hat, schriftlich im Zusammenhang mit …
§ 26 – Antrag
§ 27 – Meldung über Hopfenflächen
§ 28 – Erntetermin, Kontrollen
(1) Hanf darf, ausgenommen auf den nach Satz 2 festgelegten Parzellenteilen, ab Beginn der Blüte auch vor Ablauf von zehn Tagen nach Ende der Blüte geerntet werden, sobald der Betriebsinhaber eine darauf gerichtete Mitteilung von der Bundesanstalt erhalten hat. Diese Mitteilung erfolgt, wenn die Bun…
§ 29 – Nicht beihilfefähige Hanfsorten, Bekanntmachung
Die Bundesanstalt macht die Hanfsorten, für die nach Artikel 9 Absatz 5 Satz 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 keine Direktzahlungen mehr geleistet werden, bis zum 1. Januar des Antragsjahrs, ab dem für diese Sorten keine Direktzahlungen mehr geleistet werden, im Bundesanzeiger bekannt.…
§ 30 – Nachweis- und Meldepflichten des Betriebsinhabers
(1) Der Betriebsinhaber hat von ihm in Kopie vorgelegte Unterlagen im Original vorzuhalten. (2) Soll die Aufnahme der Nutzung einer Fläche im Sinne des § 5 Absatz 4 oder 5 Satz 2 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung innerhalb des in § 5 Absatz 5 Satz 1 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenveror…
§ 30a – Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen
(1) Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, das Umpflügen einer Fläche, die mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bewachsen ist, aber weder Dauergrünland ist noch als solches gilt, mit dem Ziel, die Fläche wieder mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen anzulegen, unter Angabe der Lage und Größe de…
§ 31 – Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 32 – Mitteilungspflichten der Länder und der Bundesstellen
(1) Die Länder teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die zur Erfüllung der der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Organen der Europäischen Union nach den in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Rechtsakten obliegenden Mitteilungspflichten erforderlichen Angaben mit. (2…
§ 33 – Ordnungswidrigkeiten
§ 34 – Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 35 – Übergangsvorschrift
(1) Auf Anträge für Kalenderjahre vor dem Kalenderjahr 2015 ist die InVeKoS-Verordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194), die durch Artikel 5 Satz 2 der Verordnung vom 24. Februar 2015 (BGBl. I S. 166) aufgehoben worden ist, weiter anzuwenden. (2) § 10 Absatz 1 ist für die Antragsjahre 2016 und…